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LEG können ab dem 01.01.2026 abgewickelt werden. Die VNB müssen Anmeldungen aber erst auf dieses Datum entgegennehmen und haben dann 3 Monate Zeit für die Umsetzung. Ab diesem Zeitpunkt erweitert sich für Stromproduzent:innen der Kreis der möglichen Stromabnehmer:innen auf ein deutlich grösseres Gebiet. Es kann mit einer grossen Gemeinschaft lokal produzierter Strom gehandelt werden. Für die Nutzung des Verteilnetzes zum Stromaustausch werden reduzierte Netznutzungsgebühren fällig.








Einzelne Teilnehmende von drei Mehrfamilienhäusern (MFH) und einem Einfamilienhaus (EFH) auf der Netzebene 7 nehmen an einer LEG teil. Dabei produzieren zwei Gebäude mit PV-Anlagen Strom und speisen diesen in die LEG ein. Die Verteilung des lokalen Stroms erfolgt nur an jene Parteien, welche an der LEG teilnehmen. Der Reststrom wird den Teilnehmenden in der Grundversorgung durch den lokalen VNB geliefert. Die interne Abrechnung erfolgt durch die Verwaltung eines der MFH.

Mehrere ZEV hinter einer Trafostation schliessen sich zu einer LEG zusammen. Die Abrechnung erfolgt über den lokalen VNB, welcher sowohl den lokal produzierten Strom als auch den Netzstrom an die Teilnehmenden verrechnet. Wie bei einem ZEV werden die Einnahmen aus dem lokalen Strom den Produzent:innen gutgeschrieben.

Ein Gebäude mit einem VNB-Praxismodell, einem ZEV und einem EFH mit PV-Anlage schliessen sich mit einem MFH ohne PV-Anlage zu einer LEG zusammen. Die interne Abrechnung erfolgt durch den LEG- Abrechnungsdienstleister.

Eine Landwirtin mit einer grossen PV-Anlage schliesst sich mit 5 EFH (ohne PV-Anlage) zu einer LEG zusammen. Ein beauftragter Abrechnungsdienstleister übernimmt sowohl die Abrechnung für den internen PV- Strom als auch für den bezogenen Netzstrom aller Teilnehmenden.

In einem Gemeindegebiet schliessen sich 2 EFH und ein Gewerbegebäude zu einer LEG zusammen. Auf dem Gewerbegebäude und einem EFH wird lokaler Strom für die LEG produziert. Alle Teilnehmenden sind eng miteinander verwandt und vereinbaren einen gemeinschaftlichen Tarif ohne zusätzliche Begünstigungen.
In der LEG benötigen die LEG-Betreibenden für das Erstellen der Stromrechnungen pro
Abrechnungsperiode und pro LEG-Teilnehmer:in mindestens die Information, wie viele kWh Solarstrom die entsprechenden Teilnehmenden bezogen haben. In manchen Fällen werden die LEG-Betreibenden zusätzlich die 15-Minuten-Lastgangdaten benötigen, um z.B. dynamische Solartarife zu verrechnen.
Die VNB arbeiten an einer gemeinsamen Lösung zur Übermittlung der Abrechnungsdaten an die LEG- Dienstleister. Aufgrund der Vielzahl von Anpassungen und der kurzen Zeit sind die Arbeiten aber noch nicht abgeschlossen. Updates zu einer gemeinsamen Lösung folgen auf dieser Website.
Variante 1: Der VNB sendet allen LEG-Teilnehmenden direkt die Stromrechnungen für den
Netzstrombezug und die weiteren Kosten wie z.B. Messtarif und Netzgebühren. Die LEG-Betreibenden senden separat allen LEG-Teilnehmenden eine Stromrechnung für den Solarstrombezug.
Variante 2: Der VNB sendet die einzelnen Stromrechnungen für den Netzstrombezug an die LEG-
Betreibenden, zusammen mit einer Sammelrechnung. Die LEG-Betreibenden bezahlen die
Sammelrechnung und stellen den LEG-Teilnehmenden dann die gesamten Stromkosten in Rechnung (Solarstrombezug, Netzstrombezug, Netzgebühren etc.). Auch in dieser Variante trägt die LEG-Betreiber:in nur das Inkassorisiko für den Solarstrom. Das Inkassorisiko für Netzstrombezug und Netzgebühren etc. bleibt beim VNB.
Die Echtzeitdaten müssen den Endkund:innen am Zähler zur Verfügung gestellt werden. Diese
Schnittstelle wird Kundenschnittstelle genannt. Da es dazu keine Norm und keinen etablierten Standard gibt, ist für das Auslesen der Daten ein Smart Meter Reader (Adapter) nötig. Mit Hilfe des Adapters können Energiemanagementsysteme (EMS) die Messdaten aller Smart Meter in der Schweiz auslesen.
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Die Höhe des LEG-Stromtarifs ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und kann deshalb frei gewählt werden. Wenn der LEG-Stromtarif so gewählt wird, dass er dem Stromtarif des Elektrizitätswerks + 20% des Netztarifs des Elektrizitätswerks entspricht, bezahlen die LEG- Teilnehmenden gleich viel wie ohne LEG (Bei einem LEG innerhalb eines Trafokreises können 40% anstelle 20% des Netztarifs verwendet werden).
Nachbarschaft, persönlich oder über Matching-Plattformen
Die Gründung der LEG wird ab dem 01.01.2026 möglich sein. Bis dahin müssen die Details ausgearbeitet werden (VNB haben nach der Anmeldung 3 Monate Zeit für die Umsetzung).
Nein, für die LEG müssen zwingend Smart Meter des VNB eingesetzt werden.