vZEV

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Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

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Mit dem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) kann der Eigenverbrauchsanteil einer Energieerzeugungsanlage im Vergleich zum herkömmlichen ZEV erhöht werden, indem der lokal produzierte Strom auch benachbarten Gebäuden zur Verfügung gestellt wird. Der lokal produzierte Strom kann dabei einseitig verkauft oder gegenseitig ausgetauscht werden.

Während ZEV-Betreibende eine private Messinfrastruktur aufbauen müssen, übernimmt bei einem vZEV der Netzbetreibende die Messung und liefert alle notwendigen Messwerte an die vZEV-Betreibenden. Dieses Modell ist seit dem 01.01.2025 möglich.

Voraussetzungen

Verteilkabine

Anschluss an gemeinsamer Verteilkabine
Ein vZEV kann mit allen Gebäuden und Endverbraucher:innen gebildet werden, die an der gleichen Verteilkabine angeschlossen sind.
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Trafostation

Anschluss an gemeinsamer Sammelschiene einer Trafostation
Wenn mehrere Gebäude oder Endverbraucher:innen direkt (d.h. ohne Verteilkabine oder Muffe dazwischen) an der gleichen Sammelschiene auf der Niederspannungsebene der Trafostation angeschlossen sind, können auch diese gemeinsam einen vZEV bilden.
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Muffennetz

Anschluss im Muffennetz
Ein vZEV kann in einem Muffennetz nur mit Gebäuden gebildet werden, die am gleichen Ort am Hauptkabel (Stammkabel) angeschlossen sind.
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Verhältnis Anschlussleistung

Verhältnis Produktions- und Anschlussleistung
Die Leistung der Produktionsanlage (kWp) muss mindestens 10% der Anschlussleistung der teilnehmenden Verbraucher:innen betragen. Es ist eine vereinfachte Handhabung vorgesehen, die insb. bei Mehrfamilienhäusern (MFH) von Pauschalwerten ausgeht. Nur wenn die vZEV-Betreibenden mit der Pauschalbetrachtung nicht einverstanden sind, muss eine detaillierte Betrachtung vorgenommen werden. Diese Regelung wird im Handbuch «Eigenverbrauchsregelung» des VSE aufgezeigt.
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Akteure

Verteilnetzbetreiber (VNB)

  • Die Energieversorgungsunternehm en (EVU) sind in Marktteil und Monopolteil (VNB) aufgeteilt.

vZEV-Dienstleister

  • In jedem vZEV muss definiert werden, wer den vZEV gegenüber dem VNB und den Teilnehmenden vertritt. Meist übernimmt die Grundeigentümerschaft die Rolle der vZEV-
    Betreibenden.

Produzent:in

  • Eigentümer:in der PV- Anlage, oder einer anderen Anlage zur Energieproduktion im vZEV. Meistens ist die Grundeigentümerschaft zugleich die Produzentin bzw. der Produzent.

vZEV-Teilnehmer:innen

  • Juristische oder natürliche Personen, welche Strom vom vZEV beziehen.

Anwendung­sbeispiele

vZEV

Virtueller ZEV in einem MFH

Der virtuelle ZEV kann in einem Gebäude (Neugründung im Zusammenhang mit der Errichtung einer PVA,
oder bei Umstellung von einem Praxismodell) gebildet werden.

vZEV

Virtueller ZEV ohne Produktionszähler

Die PV-Anlage kann direkt hinter einem Verbraucher (z.B.: Allgemeinstrom) angeschlossen werden. Der Überschuss des Solarstroms kann an die weiteren Verbraucher:innen im vZEV verrechnet werden. Damit reicht bei Produktionsanlagen bis 30 kWp ein Zähler für die PV- Anlage und den Allgemeinstrom oder ein Überschusszähler aus. In diesem Fall wird der vom Allgemeinzähler bezogene Solarstrom nicht gemessen und kann nicht (oder nur mit zusätzlichem Aufwand) abgerechnet werden.

vZEV

Virtueller ZEV in einem MFH, wenn nicht alle mitmachen

Bei der Gründung eines virtuellen ZEVs in einem bestehenden MFH können sich beliebig viele Mietparteien gegen eine Teilnahme entscheiden. Diese Parteien werden virtuell ausbilanziert und bleiben mit ihrem beliebigen Stromprodukt Endkund:innen beim VNB.

vZEV

Mehrere ZEV zu einem vZEV zusammen­schliessen

Es können sich mehrere ZEV zu einem gemeinsamen virtuellen ZEV zusammenschliessen. Damit verlieren die ZEV ihren Status als separate ZEV und werden zu Teilnehmern im virtuellen ZEV. Sie können aber im Innenverhältnis immer noch den lokalen Strom optimieren und nur den Überschuss oder Unterdeckung mit der vZEV austauschen. Die interne Verteilung des Solarstroms kann somit priorisiert werden, z.B.: Vorzug des
Gebäudes mit eigener PV-Anlage.

vZEV

Kombination ZEV und vZEV

vZEV, ZEV und Endverbraucher:innen ohne eigene Produktion können sich zu vZEV zusammenschliessen.

Messung

Der VNB stellt die für die Abrechnung der vZEV notwendigen Smart Meter zur Verfügung. Falls die vZEV-Betreibenden einen Teil der Messungen selbst durchführen möchten, kann ein Privatzähler installiert werden. Bei einer Kombination von VNB-Zählern und Privatzählern im vZEV muss der VNB in der Lage sein, den virtuellen Bilanzzähler für den vZEV aus den installierten VNB-Zählern zu ermitteln.

Datenübermittlung

Beim vZEV können neben dem Einsatz von Privatzählern, auch die Daten der Smart Meter des VNB genutzt werden. Es werden zwei Typen von Messdaten benötigt:

Abrechnungsdaten für die interne Abrechnung (werden vom VNB elektronisch (SDAT-Standard) an die ZEV-Betreibenden versendet und über ein Webportal zur Verfügung gestellt

Im vZEV benötigt der vZEV-Dienstleistende die 15-Minuten-Lastgangdaten jedes Stromzählers, um die Stromrechnungen für die vZEV-Teilnehmenden zu erstellen.

Echtzeitdaten für die Steuerung und Optimierung des Eigenverbrauchs vor Ort (können optional über einen Smart Meter Reader (Adapter) via Kundenschnittstelle am Smart Meter ausgelesen werden)

Die Echtzeitdaten müssen den vZEV-Betreibenden am Zähler zur Verfügung gestellt werden. Diese Schnittstelle wird Kundenschnittstelle genannt (siehe VSE-Branchenempfehlung «Standards
Kundenschnittstelle für intelligente Messsysteme»). Für das Auslesen der Daten ist ein privater Smart Mete Reader (Adapter) nötig. Mithilfe des Adapters können Energiemanagementsysteme (EMS) die Messdaten aller Smart Meter in der Schweiz auslesen.

  • Die Kundenschnittstelle ist zur Sicherstellung des Datenschutzes standardmässig deaktiviert.
    Endverbraucher müssen die Aktivierung beim VNB anfordern. Sie können dem vZEV-Betreibenden
    das Recht zur Anforderung der Freigabe erteilen.
  • Die Aktivierung muss innerhalb von 10 Arbeitstagen erfolgen.
  • Falls die Kundenschnittstelle verschlüsselt ist, sendet der VNB das für die Aktivierung benötigte
    Passwort über einen sicheren Kanal (z.B. Briefpost) an den vZEV-Betreibenden.
  • VNB müssen sicherstellen, dass die Schnittstelle auch nach Software-Updates auf dem Zähler
    noch gemäss den Standards funktioniert.

Weitere Informationen sind in der Branchenempfehlung des VSE «Standards Kundenschnittstelle für intelligente Messsysteme» zu finden. Im Branchendokument Standardisierung der Kundenschnittstelle wird eine abschliessende Liste an Standards für die Kundenschnittstelle der Smartmeter festgelegt. Die Standards beziehen sich zum einen auf den physischen Stecker (RJ12, ein Standard-Telefonstecker), zum anderen auf die auszugebenden Daten (Momentanleistung, Zählerstände, etc.), ihre Kodierung und die Frequenz, mit der die Daten ausgegeben werden (mindestens alle 10 Sekunden). Was es dann noch braucht, ist ein Adapter, ein sogenannter Smart Meter Reader, der aus den standardisierten Schnittstellen die Daten für Visualisierungen oder Steuerungen in Drittsystemen, z.B. dem Energiemanagementsystem, bereitstellen kann. Die Adapter werden nicht vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt, sondern vom vZEV- oder LEG-Betreibenden selbst organisiert. Erste Smart Meter Reader sind schon erhältlich und mit den unterschiedlichen Schnittstellen der Smart Meter kompatibel.

FAQ

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Kann ein vZEV auch mit einem Gebäude, welches mit einem VNB-Praxismodell betrieben wird, zusammengeschlossen werden?

Dieser Fall muss individuell betrachtet werden. Da dies sowohl für die VNB als auch für die Kunden eine freiwillige Möglichkeit ist, kann der VNB einen solchen Zusammenschluss ablehnen. Der ZEV-Betreiber / die ZEV-Betreiberin kann aber au dem VNB-Praxismodell austreten und einen vZEV anmelden und diesen mit anderen vZEV oder ZEV zusammenschliessen.

Muss mein bisheriger ZEV-Dienstleister eine Umstellung auf den vZEV akzeptieren?

Bestehende ZEV werden grundsätzlich weiter so betrieben. Ein Wechsel ist nur mit Zustimmung des VNB und ZEV-Betreibenden möglich. Die privatrechtlichen Vereinbarungen mit dem ZEV-Dienstleister (z.B. Kündigungsfristen) sind unterschiedlich und müssen im Einzelfall geprüft werden.

Wenn sich zwei ZEV zu einem vZEV zusammenschliessen, muss man sich in diesem Fall auf einen Abrechnungsdienstleister einigen oder können auch zwei ZEV-Dinestleister die Abrechnung vornehmen?

Der VNB kann für einen vZEV nur eine gemeinsame Abrechnung erstellen. Für die interne Abrechnung im vZEV sind unterschiedliche Konstellationen möglich – es empfiehlt sich ein Abrechnungsdienstleister für den gesamten vZEV zu beauftragen.

Können Anschlussleitungen auch im Rahmen eines VNB-Praxismodells für Eigenverbrauch benutzt werden?

Das Praxismodell darf wie der vZEV die Anschlussleitung nutzen. Das Praxismodell ist ein freiwilliges Angebot des VNB, für welches weniger Vorgaben existieren. Der VNB hat somit mehr Freiheiten bei der Definition der Regeln. Der VSE empfiehlt aber, die gleichen Regeln wie bei einem vZEV anzuwenden. Die Teilnehmenden können ein Praxismodell verlassen und einen vZEV anmelden, wenn ihnen die Vorgaben zum Praxismodell nicht zusagen.

Können sich mehrere ZEV zu einem vZEV zusammenschliessen?

Ja, das ist möglich (Siehe Anwendungsbeispiel). Aus rechtlicher Sicht werden aus den ZEV die sich zu einem vZEV zusammenschliessen Teilnehmende (und nicht ZEV), was in der Praxis aber keine Rolle spielt.

Hilfsmittel

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Checkliste PV Anlagebetreiber

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Formular zur Anmeldung eines vZEV

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Formular zur Prüfung der Machbarkeit eines vZEV bei VNB

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Zusatz zum Mietvertrag

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