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Der ZEV kann nur mit Gebäuden und Parteien gebildet werden, welche sich hinter demselben Netzanschlusspunkt befinden. Der Ausschluss einzelner Teilnehmenden ist hier aufwändig, da dazu in der Regel die elektrische Installation angepasst werden muss.







Die Eigentümerschaft des Gebäudes ist Besitzer:in einer PV-Anlage und gleichzeitig
Produzent:in. Alle Parteien im Mehrfamilienhaus (MFH) nehmen am ZEV teil, welcher von de
Eigentümerschaft beauftragt wurde. Die Mieter:innen haben sich einheitlich für ein
Stromprodukt beim VNB entschieden.

Eine Siedlung, bestehend aus 3 Gebäuden, teilt eine gemeinsame Tiefgarage und einen Netzanschlusspunkt. Auf allen Gebäuden ist eine PV-Anlage installiert. Die Eigentümerschaften haben gemeinsam die Rolle der Produzent:innen. Der lokale Strom wird allen Mieter:innen zur Verfügung gestellt. Der beauftrage Abrechnungsdienstleister rechnet neben dem lokal produzierten Strom auch den Netzstrom sowie die Wasser- und Heizkosten ab.

Alle Grundeigentümer:innen einer Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) schliessen sich zu einem ZEV zusammen. Sie einigen sich untereinander auf einen tiefen Solarstromtarif und die Verwaltung rechnet diesen über die privat eingebauten Zähler über die Nebenkosten ab. Die Einnahmen fliessen in den Erneuerungsfonds der STWEG.
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Für den Einsatz der privaten Smart Meter muss bei einem Bestandesbau üblicherweise die Elektroverteilung umgebaut werden. Die Zähler des VNB werden dabei ausgebaut und durch Smart Meter ersetzt.
Beim Neubau sollte bereits durch den Elektroplaner der Einbau privater Smart Meter vorgenommen werden.
Für die Auslesung, die Wartung und den Service sind die ZEV-Betreibenden (oder der
beauftragte Abrechnungsdienstleister) verantwortlich.
Im folgenden Abschnitt können Sie berechnen, wie sich der Solarstromtarif in Ihrer LEG zusammensetzt. Sie können Ihre Angaben auf Grundlage der von Elcom veröffentlichen Tarife (Variante Elcom) oder individuell (Variante Detail) eintragen. Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Tarifkomponenten
Eingabe Tarife gemäss Elcom (Angaben in Rp./kWh)
Kosten Solarstrom LEG, die vom VNB direkt an die BezügerIn in Rechnung gestellt werden
Netznutzung
Messtarif
Energie
Abgaben an Gemeinwesen
Netzzuschlag
Abschlag Netznutzungstarif*
Total
Möglicher Solartarif LEG
* Abschlag auf den Netznutzungstarif bei internem Solarstromaustasuch mit Transformation: 20% // Bei Solarstromaustausch ohne Transformation: 40%
Tarifkomponenten
Eingabe Tarife Individuell (Angaben in Rp./kWh)
Kosten Solarstrom LEG, die vom VNB direkt an die BezügerIn in Rechnung gestellt werden
Netznutzung HT
Netznutzung NT
Messtarif
Energie HT
Energie NT
Abgaben an Gemeinwesen
Netzzuschlag
Abschlag Netznutzungstarif*
Total HT
Möglicher Solartarif LEG
Total NT
Möglicher Solartarif LEG
* Abschlag auf den Netznutzungstarif bei internem Solarstromaustasuch mit Transformation: 20% // Bei Solarstromaustausch ohne Transformation: 40%
Ein höherer ZEV-Tarif als 80 % des Standardtarifs ist zulässig, wenn die Grundeigentümerschaft die tatsächlichen Stromkosten berechnet. Dabei müssen die Einspeiseerlöse abgezogen und die Kosten dürfen den Preis des externen Standardstroms nicht überschreiten. Sind die internen Kosten niedriger, darf höchstens die Hälfte der Einsparung zusätzlich verrechnet werden.